Hinweis: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei
wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der
Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt
sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass
der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist.
Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss es als
Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen
dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.
UID-Nummern Check
Um sich als Unternehmer von der Gültigkeit der MwSt-Nummer eines EU-Geschäftspartners überzeugen zu können, wurde EU-weit das Bestätigungsverfahren eingeführt.
Hier können Sie die Gültigkeit einer MwSt-Nummer in einem bestimmten Land überprüfen.
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