Ausfallbonus
Kurzgefasst: Was ist der Ausfallbonus?
- Der Ausfallbonus kann für Monate ab November 2020 bis einschließlich Juni 2021 monatlich beantragt werden.
- Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausfallbonus sind im Wesentlichen:
- Im betrachteten Monat gab es einen Umsatzausfall von mindestens 40%.
- Für diesen Monat wurde KEIN Umsatzersatz bezogen.
- Die Höhe des Ausfallbonus beträgt je nach Beantragungsart 15% bis 30% des Umsatzausfalles, maximal € 60.000,00 pro Monat.
- Der Antrag für die Monate 11/2020, 12/2020 und 01/2021 muss bis spätestens 15.04.2021 gestellt werden. Die Anträge für die Folgemonate sind dann jeweils spätestens zweieinhalb Monate nach Monatsende zu stellen (für 02/2021 als bis 15.05.2021).
Wie können wir Ihnen helfen?
- Wenn Sie glauben, dass der Ausfallbonus eine mögliche Förderung für Ihr Unternehmen ist, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
- Wir klären gemeinsam, ob die Voraussetzungen für den Ausfallbonus vorliegen und organisieren dann den monatlichen Ablauf der Prüfung und Beantragung des Ausfallbonus.
- Wir klären die Auswirkungen des Ausfallbonus mit anderen Förderaktionen.