COVID-19-Ratenzahlungsmodelle für Abgaben bei Finanzamt und ÖGK ab 01.07.2021:
Kurzgefasst: Wie können Abgabenrückstände bei Finanzamt und ÖGK in Raten bezahlt werden?
- Die aktuell offenen Abgaben- und Beitragsrückstände aus der Corona-Zeit bei Finanzamt und ÖGK sind grundsätzlich bis 30.06.2021 zur Zahlung fällig.
- Sowohl Finanzamt als auch ÖGK bieten aber sogenannte COVID-19-Ratenzahlungsmodelle an.
- WICHTIG: Ein solcher Antrag auf Ratenzahlung ist zwischen 10.06.2021 und 30.06.2021 einzubringen.
- Auf der Basis dieses Antrages können die offenen Abgabenverbindlichkeiten in 15 Monatsraten (von Juli 2021 bis August 2022) bzw. in 36 Monatsraten (von Juli 2021 bis Juni 2024) entrichtet werden. Eine Erleichterung für die ersten drei Monate (Juli 2021 bis September 2021) ist ebenfalls möglich.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Wenn Sie offene Abgaben- und Beitragsrückstände bei Finanzamt und/oder ÖGK haben, die Sie bis 30.06.2021 nicht vollständig entrichten können, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
- Wir können für Sie die notwendigen Anträge und den Ratenzahlungsplan für Sie erstellen.
- Bitte melden Sie sich möglichst bald, da die Antragsfrist am 30.06.2021 abläuft.