Corona-Härtefallfonds: Antragstellung nur noch bis 31.07.2021 möglich!
Kurzgefasst: Was ist der Corona-Härtefallfonds und wer kann ihn beantragen?
- Der Corona-Härtefallfonds war die erste Förderaktion, die im Frühjahr 2020 umgesetzt wurde. Abgewickelt wird die Aktion seit Beginn von der Wirtschaftskammer.
- Ziel ist es, dass vor allem Klein- und Kleinstunternehmer Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten erhalten.
- Die Förderung ist jeweils monatlich für die Zeiträume 16.03.2020 bis 15.06.2021 zu beantragen.
- Die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Förderungen sind im Wesentlichen kurz zusammengefasst:
- Die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
- Der Betrieb war aufgrund eines COVID-Betretungsverbotes geschlossen.
- Es gab einen Umsatzeinbruch von mindestens 50%.
- Nebeneinkünfte (Dienstverhältnis, Vermietung) sind bei der Förderung anzurechnen.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Wenn Sie den Corona-Härtefallfonds noch nicht beantragt haben und die Möglichkeit der Inanspruchnahme noch nicht geprüft haben, so melden Sie sich bei uns.
- Dann können wir gemeinsam abklären, ob hier ein Anspruch auf diese Förderung besteht.
- Bitte melden Sie sich möglichst bald, da die Antragsfrist am 31.07.2021 abläuft.