Ausfallbonus für Privatzimmervermieter wurde erweitert
Kurzgefasst: Was ist der Ausfallbonus für Privatzimmervermieter?
- Der Ausfallbonus für Privatzimmervermieter kann aktuell für Monate ab April 2021 bis einschließlich Juni 2021 monatlich beantragt werden.
- Die Beantragung ist über das Portal der AMA zu erstellen.
- Anspruchsberechtigt sind seit der Erweiterung nicht nur
- Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen im eigenen Haushalt mit maximal 10 Betten
- sondern auch gewerbliche touristische Vermieter, die einkommensteuerlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen und Tourismusabgaben (Ortstaxen) bezahlen.
- Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausfallbonus sind im Wesentlichen:
- Im betrachteten Monat gab es einen Umsatzausfall von mindestens 40%.
- Für diesen Monat wurde KEIN Umsatzersatz bezogen.
- Die Höhe des Ausfallbonus beträgt je nach Beantragungsart 15% bis 30% des Umsatzausfalles, maximal € 15.000,00 pro Monat.
- Die Anträge sind jeweils spätestens zweieinhalb Monate nach Monatsende zu stellen (z.B. für 04/2021 bis 15.07.2021).
Wie können wir Ihnen helfen?
- Wenn Sie glauben, dass der Ausfallbonus für Privatzimmervermieter eine mögliche Förderung für Sie ist, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
- Wir klären gemeinsam ob die Voraussetzungen für den Ausfallbonus für Privatzimmervermieter vorliegen und organisieren dann den monatlichen Ablauf der Prüfung und Beantragung des Ausfallbonus.