Seitenbereiche

Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab 1.11.2019

Illustration

Ab 1. November 2019 gilt ein umfassendes Rauchverbot in Räumen der Gastronomie. Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz regelt dies unter anderem wie folgt:

  • Rauchverbot gilt in Räumen für die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken sowie die in Gastronomiebetrieben für alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche, ausgenommen Freiflächen (z. B. Terrasse, Gastgarten).
  • Rauchverbot gilt auch in Mehrzweckhallen bzw. Mehrzweckräumen. Miterfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte. Rauchverbot gilt auch in Räumen, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden, sowie in Räumen, in denen Vereine Veranstaltungen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, abhalten. Es ist dabei unbeachtlich, ob der Zutritt nur auf einen im Vorhinein bestimmten Personenkreis beschränkt ist.
  • In Hotels und vergleichbaren Beherbergungsbetrieben gilt Rauchverbot. In den allgemein zugänglichen Bereichen kann unter bestimmten Voraussetzungen, ein Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden, sofern gewährleistet ist, dass aus diesem Nebenraum der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt, das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird und in dem Raucherraum auch keine Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden.

Die Regelungen des Rauchverbotes erstrecken sich auch auf die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen. Rauchverbote sind durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ oder durch Rauchverbotssymbole (z. B. Piktogramme) kenntlich zu machen.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: Nopphon - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns:
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Salzburg Umgebung. Neben der klassischen Steuerberatung übernehmen wir etwa die laufende Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Unternehmensberatung für Firmen und Selbstständige. Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da: Kontaktformular.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.