Seitenbereiche

Überbrückungshilfe

Illustration

Für selbständige Kleinverdiener gibt es seit Jahreswechsel eine erfreuliche Nachricht. Es wurde eine sogenannte Überbrückungshilfe geschaffen, um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu erleichtern, wenn die finanzielle Lage aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses schlecht ist.

Wer hat Anspruch auf die Überbrückungshilfe?

Alle selbständig Erwerbstätigen, die in der Pensionsversicherung nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert sind, wenn das monatliche Nettoeinkommen nicht über € 1.126,00 liegt. Diese Grenze erhöht sich für den Partner (Ehepartner und eingetragener Partner) um € 483,00 und für jedes unversorgte Kind um € 239,00.

Beispiel: Bei einer vierköpfigen Familie (Eltern und zwei Kinder) gilt daher eine Einkommensgrenze von € 2.087,00 pro Monat.

Die finanzielle Notlage muss durch ein außergewöhnliches Ereignis entstanden sein. Das ist z.B. der Fall bei einer mindestens drei Monate andauernden Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Die Überbrückungshilfe steht nicht zu, wenn die finanziellen Schwierigkeiten allein durch das Eingehen eines unternehmerischen Risikos entstanden sind, z.B. wenn neue Aufträge ausbleiben.

Höhe der Gutschrift

Die Hilfe beträgt 50 % der vorgeschriebenen Beiträge. Als Basis gilt die vorläufige Beitragsgrundlage. Sie wird am Beitragskonto gutgeschrieben.

Grundsätzlich wird sie für drei Monate gewährt, in besonders schweren Fällen kann sie allerdings auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni 2014 bei der jeweiligen Landesstelle einlangen.

Stand: 27. März 2014

Bild: fuxart- Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns:
Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Salzburg Umgebung. Neben der klassischen Steuerberatung übernehmen wir etwa die laufende Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Unternehmensberatung für Firmen und Selbstständige. Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da: Kontaktformular.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.